BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - IX ZB 47/19
Leitsatz des Gerichts:
Die Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses stellt keine vollstreckungsfähige Entscheidung dar, sondern lediglich eine insolvenzgerichtliche Erlaubnis, die im Wege der Aufsicht durch das Insolvenzgericht durchzusetzen ist.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.08.2021 16:08