BGH, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 633/20
Leitsatz des Gerichts:
Zur Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.08.2021 07:56
Leitsatz des Gerichts:
Zur Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall.