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BGH, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19

Leitsatz des Gerichts:
Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB ist - vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen eines Rückschnitts - nicht deshalb ausgeschlossen, weil durch die Beseitigung des Überhangs das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.07.2021 08:05

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