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Hengeler Mueller erwirkt für Andros die Freigabe des Bundeskartellamts für den Erwerb der Spreewaldkonserve Golßen

Am 24. Juni 2021 hat das Bundeskartellamt den Erwerb der Spreewaldkonserve Golßen GmbH, einschließlich der ungarischen Tochtergesellschaft Schenk és Társa Kft, durch die Andros Deutschland GmbH freigegeben.

Die Andros Deutschland GmbH ist Teil der Andros et Cie Gruppe (Frankreich). Die Parteien hatten die Transaktion im Januar 2021 unterzeichnet und beim Bundeskartellamt angemeldet. Nach einer vertieften Prüfung (sog. "Phase 2") kam das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass die Transaktion keine wettbewerblichen Bedenken zeitigt, und gab diese ohne Bedingungen oder Auflagen frei.

 

Hengeler Mueller hat Andros in dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt beraten. Tätig waren der Brüsseler Partner Dr. Markus Röhrig sowie die Associates Dr. Anja Balitzki und Sara Jungewelter (beide Düsseldorf) (alle Kartellrecht).

 

Das Brüsseler Hengeler Mueller-Team vertritt internationale Mandanten in fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahren gegenüber der Europäischen Kommission sowie nationalen Kartellbehörden und berät zu allen Fragen des europäischen Wettbewerbs- und Beihilfenrechts.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.07.2021 12:26

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