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Krypto-Premiere: Eversheds Sutherland berät Coinbase bei erster Erlaubnis zum Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts in Deutschland

Hamburg, 30. Juni 2021 – Am 28. Juni 2021 hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin Coinbase, eine der weltweit führenden Kryptobörsen, die Lizenz für den Eigenhandel und die Kryptoverwahrung erteilt. Beraten von einem Eversheds Sutherland-Team unter der Leitung der Regulierungspartnerin Dr. Carola Rathke, ist Coinbase das erste Unternehmen in Deutschland, das eine Kryptoverwahrlizenz erhält.

„Dies ist ein wichtiger Schritt, der es uns ermöglicht, unsere Produktpalette zu erweitern und unser deutsches Geschäft auszubauen“, sagt Marcus Hughes, Managing Director von Coinbase Germany. „Herzlichen Glückwunsch an unser unglaubliches Inhouse-Team, und herzlichen Dank an das Team von Eversheds Sutherland, das uns geholfen hat, diesen Meilenstein zu erreichen.“

 

Georgie Harris, Senior Counsel International bei Coinbase ergänzt: „Ohne die Unterstützung von Eversheds Sutherland wären wir nicht da, wo wir heute sind. Carola Rathke, Thomas Tüllmann und ihr Team verbinden ein tiefes Verständnis für rechtliche Themen und Kryptotechnologie. Diese Kombination und ihr pragmatischer, zielorientierter Ansatz haben es uns ermöglicht, die Herausforderungen zu meistern und unser Ziel zu erreichen. Es war eine Freude, mit ihnen zu arbeiten.”

 

„Es war eine spannende Reise, Coinbase bei ihrem BaFin-Antrag zu unterstützen. In etlichen Rechtsfragen haben wir Neuland betreten, insbesondere wie man den aktuellen regulatorischen Rahmen auf diese neue Anlageklasse anwendet“, kommentiert Carola Rathke, federführende Partnerin bei Eversheds Sutherland, und ergänzt: „Es war eine große Freude, mit dem sehr erfahrenen Inhouse-Team von Coinbase zusammenzuarbeiten.“

 

Die Kryptoverwahrung ist erst seit 2020 eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Seither erwägen immer mehr Unternehmen, die mit Kryptowerten handeln, eine Lizenz in Deutschland zu beantragen. „Die Regulierung führt zu mehr Professionalisierung im Markt und schafft Vertrauen bei Kunden und Investoren. Unternehmen wie Coinbase verstehen das“, ergänzt Thomas Tüllmann, Counsel in der aufsichtsrechtlichen Praxis von Eversheds Sutherland.

 

Coinbase Global Inc. bietet eine einfach zu nutzende Plattform für den Zugang zu einer breiten Krypto-Produktpalette, um auf einfache und sichere Weise Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum zu kaufen, zu verkaufen und zu speichern. Das Unternehmen startete 2012 mit der revolutionären Idee, dass jeder, überall, in der Lage sein sollte, Bitcoin einfach und sicher zu senden und zu empfangen. Heute hat Coinbase mehr als 56 Millionen Nutzer in mehr als 100 Ländern. Nach dem Listing an der New Yorker Technologiebörse Nasdaq am 14. April 2021 meldete Coinbase für das erste Quartal 2021 ein Handelsvolumen von 335 Milliarden US-Dollar und hielt Ende März Kundenassets von rund 223 Milliarden US-Dollar. In Deutschland ist Coinbase über seine Tochtergesellschaft Coinbase Germany GmbH mit Sitz in Berlin aktiv.

 

Für Coinbase war ein Eversheds Sutherland-Team unter Federführung von Carola Rathke und Thomas Tüllmann (beide Bankaufsichtsrecht, Hamburg) tätig. Weitere Teammitglieder waren Dr. Lutz Schreiber (Partner), Sara Apenburg (Associate, beide IT, Hamburg), Dr. Simon Weppner (Partner), Niklas Schilawa (Associate, beide Steuerrecht, Düsseldorf), Dr. Michael Reichard (Counsel), Maria Oikonomou (Associate, beide Corporate/M&A, München) sowie Merle Templin (Counsel, Arbeitsrecht, Hamburg).

 

Mit diesem Projekt stellte das Team von Eversheds Sutherland einmal mehr die Expertise der Kanzlei im Bereich Kryptowährungen, Fintechs und digitale Assets unter Beweis. Erst kürzlich hat das Eversheds Sutherland-Team um Carola Rathke die Warburg Bank bei ihrem Investment in eine digitale Schuldverschreibung des Dax-Konzerns Vonovia SE beraten. Das Blockchain- und Crypto-Assets-Team von Eversheds Sutherland wurde wiederholt für seine Expertise ausgezeichnet, unter anderem bei den British Legal Awards 2018 für die Beratung beim ersten erfolgreichen Initial Coin Offering (ICO) in Großbritannien.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.06.2021 18:28

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