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BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - IX ZR 57/20

Leitsatz des Gerichts:
Die Vergütung der Mitglieder eines mit der Überwachung der Planerfüllung betrauten Gläubigerausschusses kann Gegenstand einer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Schuldner und den Ausschussmitgliedern sein.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.06.2021 08:14

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