Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Urteil vom 16. März 2021 - X ZR 9/20

Leitsatz des Gerichts:
Die Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Impressum ei-ner Website darf ein Kunde, der über diese Website ein Vertragsangebot abgibt, in der Regel dahin verstehen, dass die angegebene Stelle im Namen des Stammhauses die Leistungen anbietet, Vertragsangebote entgegennimmt und gegebenenfalls deren Annahme erklärt.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2021 21:29

zurück zur vorherigen Seite