BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 33/20
Leitsatz des Gerichts:
Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.05.2021 09:06