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Ebner Stolz ist Gründungsmitglied des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht

Stuttgart, 12. Mai 2021 - Am 25. März 2021 wurde auf Initiative des Bundesverbandes der deutschen Industrie e.V. das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht gegründet. Eines der Gründungsmitglieder ist Ebner Stolz. Das Ziel der Initiative besteht darin, die Digitalisierung der steuerlichen Prozesse in der betrieblichen Praxis zu unterstützen und voranzutreiben.

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 25. März 2021 gegründet

Digitalisierung der steuerlichen Prozesse in der betrieblichen Praxis soll vorangetrieben werden

Ebner Stolz unterstützt die Initiative des Bundesverbandes der deutschen Industrie e.V.

Unternehmen benötigen zur schnellen und praxisnahen Umsetzung von ständig steigenden Compliance-Pflichten automatisierte Lösungen. Diese betreffen auch die Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung. Jedoch fehlt es an einem einheitlichen Handlungsrahmen für den rechtssicheren Einsatz von modernen Technologie-Lösungen im Steuerrecht. Werden bereits technische Plattformen mit unterschiedlichen Architekturen eingesetzt, sind diese häufig nicht miteinander kompatibel.

„Die Digitalisierung des Steuerrechts ist eine dringend anstehende steuerpolitische Aufgabe. In Deutschland besteht hier erheblicher Handlungsbedarf“, mahnt Dr. Monika Wünnemann, Steuerabteilungsleiterin beim Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Das ins Leben gerufene Institut für Digitalisierung im Steuerrecht hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Standards für digitale Lösungen im Steuerrecht zu erarbeiten, um eine möglichst hohe Skalierung zu bewirken.

Der Gründungsvorstand und die 33 Gründungsmitglieder, darunter auch Ebner Stolz, bestehen aus zahlreichen Unternehmen, Beratungsgesellschaften, Verbänden, Hochschulen, Wissenschaftlern und Studenten. Über eine offene Plattform werden damit verschiedenste Stakeholder einbezogen, die für die weitere Digitalisierung der steuerlichen Prozesse notwendig sind.

„Wir spüren in unserer täglichen Arbeit, wie wichtig es ist, eine langfristige Strategie zur Digitalisierung des Steuerrechts zu entwickeln. Der erhebliche, ständig weiter ansteigende Compliance-Aufwand, insbesondere in den Massenverfahren der Lohn- und Umsatzsteuer und im Bereich der steuerlichen Meldepflichten lässt sich durch Automation und Digitalisierung leichter erfüllen“, sagt Markus Heinlein, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart. „Wir freuen uns, an der Erarbeitung gemeinsamer Digitalisierungskonzepte und Standards für digitale Lösungen im Steuerrecht mitwirken zu können und hoffen, hierzu aus der Sicht mittelständischer Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu leisten.“

Inhaltlich hat das Institut verschiedene Gremien zu den Themenschwerpunkten Digitalisierbarkeit von Steuernormen, Standardisierung periodischer Informationspflichten, Standardisierung transaktionaler Informationspflichten, Belegwesen und Nachweise, Steuerliches Kontrollumfeld, Distributed Ledger in Besteuerungsprozessen, Innovative Technologien sowie Aus- und Weiterbildung befassen. Experten von Ebner Stolz sind in zahlreichen dieser Gremien vertreten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.05.2021 08:17

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