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Modeunternehmen HALLHUBER: Weg für Neustart ist nach Zustimmung zum Insolvenzplan frei

  • Gläubiger des Damenmodeherstellers sprechen sich bei gerichtlichem Erörterungs- und Abstimmungstermin einstimmig für Fortführungslösung aus
  • Sanierungsplan sieht Eigentümerwechsel durch Management-Buy-Out vor
  • Sachwalter Dr. Christian Gerloff: „Unter den extrem erschwerten Bedingungen des monatelangen Lockdowns ist ein sehr beachtliches Ergebnis zu Stande gekommen, das mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive eröffnet."

München, 12. Mai 2021 – Durch die Zustimmung zum Insolvenzplan haben die Gläubiger der HALLHUBER GmbH auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht München den Weg zum Neustart des Modeunternehmens frei gemacht. Alle Gläubigergruppen stimmten für den Plan, der die finanzielle Sanierung des Modeherstellers und damit die Sicherung von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen vorsieht. Dabei kommt es zu einem Eigentümerwechsel: Sämtliche Gesellschafteranteile werden im Rahmen eines Management- Buy-Outs künftig von den beiden Geschäftsführern Rouven Angermann und Torsten Eisenkolb gehalten. Der bisherige Gesellschafter, der Finanzinvestor Robus Capital, bleibt finanziell engagiert und wird HALLHUBER weiterhin begleiten. Ziel ist, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Ende Mai beendet wird.

Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, gerichtlich bestellter Sachwalter in dem Verfahren, kommentiert: „Einen Sanierungsplan unter den extrem erschwerten Bedingungen eines monatelangen Lockdowns und ohne Aussicht auf Staatshilfen auszuarbeiten, ist gerade für ein Modeunternehmen mit einem starken Standbein im stationären Handel eine beispiellose Herausforderung, bei der auch juristisches Neuland betreten werden musste. Dafür ist ein sehr beachtliches Ergebnis zu Stande gekommen, das nur durch das gute Zusammenspiel von allen Stakeholdern – Finanzierern, Vermietern, Lieferanten und Belegschaft – möglich wurde. Ich freue mich, dass der nun mögliche Neustart von HALLHUBER den mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive eröffnet."

Die HALLHUBER GmbH hatte am 15. April 2020 Antrag auf Insolvenz in Form des Schutzschirmverfahrens gemäß § 270b Insolvenzordnung gestellt. Am 20. Juli 2020 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Das Amtsgericht München bestellte Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff zum Sachwalter, dessen Aufgabe die Überwachung des Verfahrens mit Blick auf die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften ist. Zu den 2

Besonderheiten des Verfahrens gehört die einstimmige Verabschiedung eines sogenannten Masseunzulänglichkeitsplans gemäß § 210a InsO durch die (Altmasse)Gläubiger, der die jetzige Betriebsfortführung erst ermöglicht und in dieser Größenordnung wohl einmalig in Deutschland sein dürfte.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.05.2021 10:47

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