Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BVerwG: Information der Deutschen Umwelthilfe über CO2-Emissionen von VW-Kfz

Die Deutsche Umwelthilfe erhält Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kfz, die die VW AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat. Das hat das BVerwG mit Urteil vom 26.4.2021 (BVerwG 10 C 2.20) entschieden.

Das Bundesverkehrsministerium sei informationspflichtige Stelle. Die für ein Tätigwerden im Rahmen der Gesetzgebung geltende Ausnahme von der Informationspflicht gelte nicht für die im Zuge exekutiven Handelns übermittelten Unterlagen. Antragsablehnungsgründe seien nicht gegeben. Nach dem Abschluss der einschlägigen Ermittlungsverfahren der StA Braunschweig habe das Bekanntgeben der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen. Auch nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens seien nicht ersichtlich.

Ablehnungsgründe zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie freiwillig übermittelter Informationen griffen nicht durch. Soweit es um Messrandbedingungen von Prüfstandsmessungen gehe, handele es sich um Informationen über Emissionen, deren Vertraulichkeit das Gesetz nicht schütze. Im Übrigen überwiege das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen das gegenläufige Interesse an deren Vertraulichkeit, etwa bei Produkt- und Marktstrategien.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.05.2021 14:56
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite