BGH, Urteil vom 15. April 2021 - IX ZR 143/20
Leitsatz des Gerichts:
Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.05.2021 09:12