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BGH, Urteil vom 15. April 2021 - IX ZR 143/20

Leitsatz des Gerichts:
Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.05.2021 09:12

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