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Clifford Chance berät ehemalige Neckermann-Geschäftsführer bei erfolgreicher Abwehr von Klage auf Schadensersatz

29. April 2021 - Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat die vier ehemaligen Geschäftsführer des insolventen Versandhändlers Neckermann erstinstanzlich erfolgreich bei der Abwehr der Klage des Insolvenzverwalters auf Schadensersatz beraten und im Gerichtsverfahren vertreten. Die Geschäftsführer wurden zusätzlich von einem Team von KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.

Im Juli 2012 hatte Neckermann, seinerzeit einer der größten Versandhändler Deutschlands, Insolvenz angemeldet. Rund sechs Jahre später warf der Insolvenzverwalter der neckermann.de GmbH, Dr. Michael Frege, der ehemaligen Geschäftsführung vor, zu lange mit dem Insolvenzantrag gewartet zu haben. Der Antrag hätte aus Sicht des Insolvenzverwalters bereits am 23. Mai 2012 gestellt werden müssen. An diesem Tag sollen – so der Vortrag des Insolvenzverwalters – Verhandlungen zwischen dem Neckermann-Hauptinvestor, der Geschäftsführung und den Betriebsräten der Neckermann-Gesellschaften zur langfristigen Sanierung der Gruppe endgültig gescheitert sein.

 

Der Insolvenzverwalter erhob deshalb gegenüber den ehemaligen Geschäftsführern (und den Mitgliedern des Aufsichtsrats) Klage, machte geltend, die Geschäftsführer hätten den Insolvenzantrag zu spät gestellt und verlangte auf dieser Grundlage die Erstattung von nach dem 23. Mai 2012 geflossenen 19,1 Millionen Euro, deren Auszahlung die Geschäftsführer nach diesem Zeitpunkt wegen der tatsächlich bereits eingetretenen Insolvenz nicht mehr hätten zulassen dürfen.

 

Das Landgericht Frankfurt / Main wies die Klage des Insolvenzverwalters heute ab und stützte diese Entscheidung auf ein Bündel von Gründen. Insbesondere hätten die Geschäftsführer nicht verspätet Insolvenzantrag gestellt, weil sie ganz berechtigt bis zur Antragstellung davon ausgehen konnten, dass eine Insolvenz im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen vermieden werden kann.

 

Das Clifford Chance-Team stand unter der Leitung von Counsel Dr. Peter Burckhardt (Litigation & Dispute Resolution, Frankfurt).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.04.2021 08:59

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