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BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - LwZR 4/20

Leitsatz des Gerichts:
Ist die Klage auf den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags gerichtet, bemisst sich das Interesse der klagenden Partei gemäß § 3 ZPO im Grundsatz nach der in der Vertragszeit zu entrichtenden Miete bzw. Pacht; es wird aber nach der Wertung des § 9 ZPO regelmäßig auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw. -pacht begrenzt.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.04.2021 10:37

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