ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare

ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Beratermodul Insolvenzrecht
juris Insolvenzrecht
juris Notare Premium
- Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
- Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht.
Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht.
Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.
Im Print-Abonnement enthalten: Datenbank zur Zeitschrift
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Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980
Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
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Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag
Aktuelles Heft
Heft 32/2025
Aufsätze
Klöhn, Lars / Meller-Hannich, Caroline / Stadler, Astrid, Verfahrensauftrennung im Zusammenhang mit Kapitalanlegermusterverfahren – allgemeine Grundsätze, ZIP 2025, 1891-1900
Der Beitrag befasst sich mit den allgemeinen Voraussetzungen der Verfahrenstrennung nach § 145 ZPO mit besonderem Blick auf die Fälle des Masseninkassos. Die Trennung bereitet dabei besondere Probleme, wenn es um Verfahren geht, für die ein Kapitalmusterverfahren nach dem KapMuG ansteht. Die Trennung gebündelter Ansprüche kann zu erheblichen Nachteilen auf Klägerseite führen, insbesondere wenn sich infolge des Verlusts der Kappungsgrenze des § 39 Abs. 2 GKG die Kosten vervielfachen und sich damit die Kalkulationsgrundlage für den Kläger und ggf. seinen Prozessfinanzierer nachträglich verändert. Der Beitrag analysiert neben der historischen Entwicklung der Norm das systematische Zusammenspiel mit Teilurteilen und Verfügungen nach § 139 Abs. 1 Satz 3 ZPO sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen der gerichtlichen Ermessensentscheidung. Er legt dar, dass eine bessere Übersichtlichkeit als Trennungsgrund nicht genügt, vielmehr im Einzelfall genau zu prüfen ist, ob eine beschleunigte Sachentscheidung für nicht unwesentliche Teile der (getrennten) Verfahren zu erwarten ist. In die gebotene Ermessensentscheidung sind dabei auch Kostenfolgen der Trennung einzubeziehen, so dass prozessleitenden Maßnahmen nach § 139 Abs. 1 Satz 3 ZPO regelmäßig der Vorzug zu geben ist. In einem Folgebeitrag werden die Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlegermusterverfahren näher erörtert.
Körner, Sandra / Rendels, Dietmar, Wissentliche Pflichtverletzung: Insolvenzantragspflicht als Kardinalpflicht?, ZIP 2025, 1901-1909
Eine unter Insolvenzverwaltern beliebte Anspruchsgrundlage ist § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO. Danach müssen Geschäftsleiter “Zahlungen“, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden, grundsätzlich (im Rahmen der weiteren Regeln des § 15b InsO) in die Insolvenzmasse erstatten. Schon wegen begrenzter Leistungsfähigkeit von Geschäftsleitern rückt oft schnell die Eintrittspflicht eines Versicherers in den Vordergrund. Teilweise lassen sich Insolvenzverwalter vom Geschäftsleiter dessen Ansprüche gegen den Versicherer abtreten, um direkt beim Versicherer die Haftungssumme einzufordern. Wegen “verschlafener“ Insolvenzantragspflicht wenden Versicherer häufig eine zum Ausschluss der Eintrittspflicht des Versicherers führende wissentliche Pflichtverletzung ein. Zahlreiche jüngere Gerichtsentscheidungen gehen der Frage nach, ob die Insolvenzantragspflicht eine Kardinalpflicht ist. Bei sog. Kardinalpflichten und deren Verletzung kommt dem Versicherer eine Erleichterung bei der Darlegungs- und Beweislast für die Annahme einer wissentlichen Pflichtverletzung zugute.
Die Verfasser vertreten die Rechtsansicht, dass die Insolvenzantragspflicht keine Kardinalpflicht ist. Nach Ansicht der Verfasser kommt es auf eine umfassende Würdigung aller Einzelfallumstände an. Bei einer Zahlungseinstellung bejahen die Verfasser zwar beim unterlassenen Insolvenzantrag aufgrund der Einzelfallumstände regelmäßig die Verletzung einer Kardinalpflicht. Bei bloßer Überschuldung scheide dagegen regelmäßig bei verspäteter Insolvenzantragstellung die Verletzung einer Kardinalpflicht aus. Zudem sei zwischen der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) und dem Zahlungsverbot (§ 15b InsO) zu unterscheiden. Selbst ein Geschäftsleiter, dem sich der Insolvenzgrund aufdrängt, kann unwissentlich gegen das Zahlungsverbot verstoßen. Zur notwendigen Einzelfallabwägung, zu Kenntnissen von Geschäftsleitern und taktischen Erwägungen, enthält der Beitrag Praxisberichte.
EWiR-Kurzkommentare
Bank- und Kreditsicherungsrecht
BGH v. 3.6.2025 - XI ZR 45/24 / Rodi, Daniel, Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten, ZIP 2025, 1909-1910
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
BGH v. 20.3.2025 - V ZB 32/24 / Heckschen, Heribert / Dany, Jannis-Constantin, Fortsetzung der Teilungsversteigerung eines Grundstücks zur Auseinandersetzung des Vermögens einer aufgelösten GbR bei Eintritt des Auflösungsgrundes und Antragstellung auf Teilungsversteigerung vor Inkrafttreten des MoPeG, ZIP 2025, 1910-1911
KG v. 20.2.2025 - 22 W 64/24 / Bläser, Maximilian, Handelsregistereintragung einer Abspaltung nur bei Vorliegen einer zum Zeitpunkt der Anmeldung auf- und festgestellten Schlussbilanz, ZIP 2025, 1911-1912
OLG Dresden v. 30.10.2024 - 13 U 651/23 / Reichel, Robin, Berufung des Zessionars auf vor Abtretung der Forderung erklärten Verjährungsverzicht des Schuldners bei Vertrag zugunsten Dritter, ZIP 2025, 1912-1913
Insolvenz- und Sanierungsrecht
BGH v. 17.7.2025 - IX ZR 70/24 / Thole, Christoph, Zur Durchsetzung des Vergütungsanspruchs für eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner erbrachte mangelfreie Teilleistung, ZIP 2025, 1913-1914
Arbeits- und Sozialrecht
BAG v. 28.1.2025 - 1 AZR 73/24 / Greiner, Stefan / Tietz, Sven-Jürgen, Fälligkeit einer Sozialplanabfindung bei erfolgloser gerichtlicher Anfechtung zum im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt, ZIP 2025, 1914-1915
LAG Stuttgart v. 4.11.2024 - 9 Sa 42/24 / Klasen, Axel J., Gestattung von Homeoffice kein milderes Mittel zu Arbeitsortswechsel durch Änderungskündigung, ZIP 2025, 1916
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
BGH v. 27.3.2025 - I ZB 64/24 / van der Beck, Maximilian, Zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs in Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren, ZIP 2025, 1917-1918
Rechtsprechung
Bank- und Kreditsicherungsrecht
OLG Frankfurt v. 27.6.2025 - 10 U 137/23, Kündigung von Kontoverträgen wegen Aufnahme in von USA geführte Iran-Sanktionsliste unwirksam, ZIP 2025, 1918-1920
OLG Karlsruhe v. 19.11.2024 - 17 U 127/22, Online-Banking: Keine Erstattung ohne Autorisierung abgebuchter Beträge bei Weitergabe des Freischaltcodes an einen vermeintlichen Bankmitarbeiter, ZIP 2025, 1920
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
EuGH v. 3.7.2025 - C-567/24, Widerlegbarkeit der Vermutung der Angemessenheit der Abfindung ausgeschlossener Minderheitsaktionäre unter denselben Bedingungen wie bei vorangegangenem Übernahmeangebot, ZIP 2025, 1921-1928
KG v. 20.3.2025 - 22 W 2/25, Zur konkreten und individuellen Angabe des Unternehmensgegenstands einer GmbH, ZIP 2025, 1928-1929
BFH v. 8.4.2025 - IX R 32/23, Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft für unilaterale Umschaltklausel, ZIP 2025, 1929-1932
BFH v. 4.9.2024 - XI R 25/21, Zu Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung, ZIP 2025, 1932
Vertrags- und Haftungsrecht
BGH v. 22.7.2025 - VIII ZR 5/25, Widerrufsbelehrung in Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern ohne Telefaxnummer des Unternehmers bei Angabe von Post- und E-Mail-Adresse, ZIP 2025, 1932-1936
OLG Hamm v. 28.5.2025 - 5 U 15/17, Haftung für weltweite Schäden durch inländischen Betrieb von Kohlekraftwerken mit der Folge der Erderwärmung, ZIP 2025, 1936-1937
Insolvenz- und Sanierungsrecht
BGH v. 24.7.2025 - IX ZR 134/23, Zum Erlöschen eines abgetretenen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs durch Konfusion, ZIP 2025, 1937-1944
AG Nürnberg v. 12.3.2025 - RES 1/25, Aufhebung einer Restrukturierungssache wegen schwerwiegenden Pflichtenverstoßes des Sanierungsgeschäftsführers (hier: Nichtzahlung der Gebühren), ZIP 2025, 1944-1946
BFH v. 30.4.2025 - XI R 15/22, Keine Berichtigung der USt-Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der “Zahlstelle“, ZIP 2025, 1946-1948
Arbeits- und Sozialrecht
BAG v. 28.1.2025 - 1 AZR 73/24, Fälligkeit einer Sozialplanabfindung bei erfolgloser gerichtlicher Anfechtung zum im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt, ZIP 2025, 1948-1950
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
BGH v. 18.6.2025 - VIII ZR 219/23, Zum bei Geltung des Vollmachtsstatuts anwendbaren Recht bei einem unter Einschaltung eines Stellvertreters zustande gekommenen Kaufvertrag, ZIP 2025, 1950-1954
BGH v. 6.8.2024 - IX ZB 26/23, Zur unbeschränkten Berufungseinlegung durch bedürftige Partei unter Vorlage eines ausführlichen PKH-Gesuchs, ZIP 2025, 1954
Aktuelle Rechtsprechung
EuGH: Haftung des Herstellers eines Diesel-Pkw mit unzulässiger Abschalteinrichtung trotz Vorliegens einer EG-Typgenehmigung, ZIP 2025, R4
BGH: Keine Übertragung eines im Eigentum der GbR stehenden Grundstücks ohne Eintragung als eGbR nach MoPeG, ZIP 2025, R4
BGH: Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen, ZIP 2025, R5
OVG Münster: Wirksamkeit des formularmäßigen Verzichts auf NRW-Soforthilfen 2020, ZIP 2025, R5
Was gab’s in Brüssel?
EuGH: Sportschiedsgerichtsbarkeit und die Diktate des Unionsrechts, ZIP 2025, R6
Autoren und Redaktion
RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)
Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare
Herausgeber:
Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Moritz Brinkmann
Prof. Dr. Carsten Herresthal
Prof. Dr. Jens Koch
Prof. Dr. Wolfgang Lüke
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt
Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Holger Altmeppen
Prof. Dr. Christian Armbrüster
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann
Prof. Dr. Ulrich Ehricke
Prof. Dr. Horst Eidenmüller
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer
RA Dr. Burkard Göpfert
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette
MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker
Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit
Prof. Dr. Mathias Habersack
Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Prof. Dr. Florian Jacoby
RA/StB Dr. Günter Kahlert
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser
RA Dr. Bernd Klasmeyer
Prof. Dr. Lars Klöhn
Prof. Dr. Stefan Korch
Prof. Dr. Christoph G. Paulus
Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht
Prof. Dr. Carsten Schäfer
Prof. Dr. Christoph Thole
Prof. Dr. Dirk A. Verse
RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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