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EuGH zur Mindestruhezeit bei mehreren Verträge mit einem Arbeitgeber

Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammengenommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 17.3.2021 in der Rs C-585/19 - Academia de Studii Economice din Bucureşti entschieden.

Die Anforderung der Arbeitszeit-RL 2003/88/EG, dass jedem Arbeitnehmer täglich mindestens elf zusammenhängende Ruhestunden gewährt werden, könne nicht erfüllt werden, wenn diese Ruhezeiten bei mehreren Arbeitsverträgen zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber für jeden Vertrag getrennt geprüft werden. In einem solchen Fall könnten die Stunden, die im Rahmen eines Vertrags als Ruhezeiten angesehen werden, nämlich im Rahmen eines anderen Vertrags Arbeitszeiten darstellen. Da jedoch ein und derselbe Zeitraum nicht gleichzeitig als Arbeitszeit und als Ruhezeit eingestuft werden könne, seien die Arbeitsverträge, die ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber geschlossen hat, folglich zusammen zu prüfen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.03.2021 11:14
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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