BGH, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 137/20
Leitsatz des Gerichts:
Zu der von dem Gesetz geforderten eigenverantwortlichen Prüfung des Inhalts der Berufungsbegründungsschrift durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.03.2021 09:01