BGH, Urteil vom 27. November 2020 - V ZR 67/20
Leitsatz des Gerichts:
§ 45 Abs. 1 WEG ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.03.2021 09:12