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Audi-Haftung im Dieselskandal: Diese Bedeutung hat das heutige BGH-Urteil

Berlin-Schönefeld, 08. März 2021. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute abschließend mit der Frage, ob Audi für von VW entwickelte manipulierte Motoren haftbar gemacht werden kann. 

Berlin-Schönefeld, 08. März 2021. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute abschließend mit der Frage, ob Audi für von VW entwickelte manipulierte Motoren haftbar gemacht werden kann. Es wird erwartet, dass das Verfahren für eine weitere Klärung an das zuständige Oberlandesgericht zurückverwiesen wird. “Damit erschwert der BGH betroffenen Haltern die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Das Urteil betrifft allerdings nur wenige Verfahren und hat keinerlei Einfluss auf Prozesse zu den von Audi entwickelten Motoren EA 896, EA 897 und EA 898”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die im Dieselskandal für das erste BGH-Urteil verantwortlich ist. 

 

 

“Die meisten Halter von manipulierten Audi-Fahrzeugen mit dem von VW entwickelten EA 189-Motor haben ihre Rechtsansprüche sowieso gegenüber Volkswagen durchgesetzt. Insofern hat die heutige Entscheidung nur auf wenige Prozesse Einfluss. Dennoch erschien eine verbraucherfreundliche Entscheidung in der Sache eigentlich naheliegend. Nun muss in Einzelfällen geprüft werden, inwiefern Audi von den Manipulationen der Konzernmutter Bescheid wusste. Es wird schwer, das zu belegen – aber nicht unmöglich”, führt Claus Goldenstein fort. Er ergänzt: 

 

“Audi selbst ist gewiss kein Unschuldslamm, wenn es um den Abgasskandal geht. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits mehrfach Fahrzeuge mit den von Audi entwickelten Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 wegen einer manipulierter Abgasreinigung zurückgerufen.  

 

Die Besitzer von Fahrzeugen mit diesen Motoren haben weiterhin beste Aussichten auf eine erfolgreiche und unkomplizierte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das Thema wird eines der nächsten sein, mit dem sich der BGH im Rahmen der verbraucherrechtlichen Aufklärungsarbeit im Dieselskandal befassen wird. Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass eine Grundsatzentscheidung zum Audi-Abgasskandal noch in diesem Jahr folgen könnte.” 

 

 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens 

In dem aktuellen Verfahren befassen sich die obersten Richter Deutschlands mit der Klage eines Audi-Halters, der seine Rechte im Abgasskandal gegenüber dem Ingolstädter Unternehmen geltend macht. Im Mai 2015 erwarb er einen Audi A6 mit einem EA 189-Motor auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Einige Monate später stellte sich heraus: Der Motor des Fahrzeugs stößt unerlaubt viele Schadstoffe aus, da er illegal manipuliert wurde. 

 

Der PKW-Besitzer forderte Audi daraufhin auf, das Fahrzeug zurückzunehmen und ihm eine Entschädigung in Höhe des ursprünglich gezahlten Kaufpreises auszuzahlen. Audi argumentierte hingegen, dass VW in der Sache haftbar gemacht werden müsse, da der Motor von der Konzernmutter entwickelt wurde. Das Landgericht Halle und das Oberlandesgericht Naumburg bewerteten dies jedoch anders: Die Gerichte sprachen dem Kläger in den Vorinstanzen Schadensersatz zu. Nun muss der BGH endgültig Klarheit in der Sache schaffen. 

 

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.  

     

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen. 

 

 

Über Goldenstein Rechtsanwälte 

Die Kanzlei Goldenstein ist deutschlandweit führend, wenn es um die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Abgasskandal geht. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 24.600 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet. 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.03.2021 10:50

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