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BMF: RefE für Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung

Das BMF hat am 12.2.2021 eine Gesetzesinitiative für eine Deckelung überhöhter Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung im Wege einer „Formulierungshilfe“ veröffentlicht.

Mit dieser Neuregelung soll exzessiven Provisionen im Bereich der Restschuldversicherung begegnet werden. Die Initiative sieht vor, die Provisionen zum Schutze der Verbraucher vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen auf max. 2,5% der versicherten Darlehenssumme zu deckeln.

Der Vorschlag basiert maßgeblich auf einem bereits 2019 konsultierten RefE, der darüber hinausgehend auch einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt; aus Sicht des BMF besteht aber auch hier weiterhin Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden.

Der RefE von April 2019 ist abrufbar unter bundesfinanzministerium.de.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.03.2021 12:08
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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