EWiR 2012, 253
1/12 Einlagengeschäft Bankerlaubnis geschlossener Fonds unbedingte Ausschüttungsgarantie Rückabwicklung Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 32; BGB § 823 Abs. 2Kommanditbeteiligung mit unbedingter Ausschüttungsgarantie als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft KWG§ 1 KWG§ 32 BGB§ 823 OLG Schleswig, Urt. v. 21.12.2011 – 9 U 57/11 (rechtskräftig; LG Itzehoe)OLG SchleswigUrt.21.12.20119 U 57/11rechtskräftigLG Itzehoe
Leitsatz des Gerichts:
Ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 KWG liegt auch dann vor, wenn neben einer Kommanditbeteiligung parallel eine unbedingte Ausschüttungsgarantie vereinbart und bei den Anlegern nicht der Eindruck einer unternehmerischen Beteiligung an der Wertentwicklung der Kommanditbeteiligung, sondern der Eindruck einer verlustsicheren Geldanlage mit Mindestrendite erweckt wird.
Thorsten Voß, Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner – Schulte Riesenkampff, Frankfurt/M.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.