EWiR 2016, 321
Leitsatz des Gerichts:
Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei einem Schadensersatzanspruch, der darauf gestützt ist, dem Anleger sei von der ihn beratenden Bank nicht mitgeteilt worden, dass sie für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält.
Thomas Meschede, Dr. iur., Rechtsanwalt und Alexander Fuxman, Rechtsanwalt – mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf
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