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BGH, Urteil vom 25. Januar 2024 - IX ZR 19/22

 
Leitsätze des Gerichts:
1. Ohne Freigabe durch die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaats dürfen aufgrund der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nicht gepfändet werden; dies gilt auch bei Vollstreckungsmaßnahmen, die auf Sicherungs maßnahmen beschränkt sind (Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2021 - C-340/20, RIW 2022, 58).
2. Erfolgt eine Forderungspfändung ohne die erforderliche Genehmigung, steht dem Pfandgläubiger kein Einziehungsrecht gegenüber dem Drittschuldner zu.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.04.2024 09:16

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