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BGH, Beschluss vom 28. Februar 2024 - IX ZB 30/23

Leitsatz des Gerichts:
Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes ("für") bei der einfachen Signatur des Schriftsatzverfassers bedarf es nicht.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.03.2024 07:56

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