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BGH, Urteil vom 22. Februar 2024 - IX ZR 106/21

Leitsatz des Gerichts:
Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, so sind nahestehende Personen auch solche, die mittelbar zu mehr als einem Viertel am Kapital des Schuldners beteiligt sind.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.03.2024 07:52

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