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BGH, Beschluss vom 6. Februar 2024 - II ZB 19/22

Leitsatz des Gerichts:
Der Geschäftswert der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH bestimmt sich nach dem Eigenkapital der Gesellschaft im Sinne von § 266 Abs. 3 HGB, das auf den Anteil entfällt.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2024 07:52

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