BGH, Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23 - LG Frankfurt am Main
Leitsatz des Gerichts:
Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentü mer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.
(Volltext)
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.03.2024 06:58