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BGH, Beschluss vom 6. Februar 2024 - II ZB 23/22

Leitsatz des Gerichts:
Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG idF vom 10. August 2021, in Kraft getreten am 1. Januar 2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.03.2024 08:39

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