Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Beschluss vom 11. Januar 2024 - V ZB 63/22

Leitsatz des Gerichts:
Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.03.2024 09:02

zurück zur vorherigen Seite