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BGH, Versäumnisurteil vom 17. Oktober 2023 - II ZR 72/22

Leitsätze des Gerichts:
1. Zur Berechtigung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, abgetretene Ansprüche auf Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG aF in gewillkürter Prozessstandschaft einzuklagen.
2. Die Abtretung von Ansprüchen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG aF ist unwirksam, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist und der Gesellschaft für die Abtretung keine gleichwertige Gegenleistung zufließt.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.02.2024 07:14

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