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BGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - IX ZR 143/22

Leitsatz des Gerichts:
Ein Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hat auf Verlangen des Beklagten keine Prozesskostensicherheit zu leisten, wenn das gerichtliche Verfahren vor dem Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Abkommens eingeleitet worden ist.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.01.2024 12:25

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