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BGH, Urteil vom 20. Oktober 2023 - V ZR 205/22

Leitsatz des Gerichts:
Verstößt der Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung andauert.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.01.2024 09:33

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