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BGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 - VII ZR 231/22

Leitsatz des Gerichts:
Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in zehn Jahren.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.01.2024 10:07

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