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BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - IX ZB 60/21

Leitsatz des Gerichts:
Die Versäumung der Vollziehungsfrist bei einem in einem anderen Mitgliedstaat erlas senen Arrestbefehl kann nur mit den Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, die dem Schuldner nach nationalem Recht gegen außerhalb der Vollziehungsfrist erfolgte Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.12.2023 09:58

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