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BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 190/22

Leitsatz des Gerichts:
Eine Vereinbarung, durch die sich ein Architekt verpflichtet, eine von ihm selbst entworfene, der Interessenlage des Bestellers entsprechende Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmern zur Verfügung zu stellen, ist wegen eines Verstoßes gegen das in § 3 RDG geregelte gesetzliche Verbot nach § 134 BGB nichtig.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.11.2023 13:49

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