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BGH, Urteil vom 26. September 2023 - XI ZR 98/22 -

Leitsatz des Gerichts:
Gemäß § 241a Abs. 2 Fall 2 BGB sind gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies zwar nicht selbst erkannt hat, ihm aber in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis einer anderen Person von dieser irrigen Vorstellung des Unternehmers zuzurechnen ist.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.10.2023 10:23

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