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BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - XI ZB 31/22

Leitsatz des Gerichts:

Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie nicht wenigstens teilweise den in erster In-stanz erhobenen Klageanspruch weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Kla-geänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entschei-dung stellt. Dies ist beim Übergang von einer in erster Instanz erhobenen Klage auf Feststellung des Wegfalls von Primärpflichten des Darlehensnehmers aus dem Dar-lehensvertrag infolge des Widerrufs seiner Darlehensvertragserklärung zu einer mit der Berufung verfolgten Klage auf Rückgewähr der erbrachten Zins- und Tilgungs-leistungen der Fall.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2023 09:01

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