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BGH, Beschluss vom 18. April 2023 - II ZR 37/22

Leitsatz des Gerichts:

Der Gesellschafter kann gegen die Inanspruchnahme aus einem vor dem 1. November 2008 entstandenen Erstattungsanspruch nach den sog. Rechtsprechungsregeln entsprechend §§ 30, 31 GmbHG in der bis zum 31. Oktober 2008 geltenden Fassung gemäß § 242 BGB einwenden, dass das zu Erstattende im Hinblick auf einen Darlehensrückzahlungsanspruch gleich wieder zurückzugewähren wäre.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.07.2023 08:59

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