Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - IX ZB 28/22

Leitsätze des Gerichts:

 1. Die von oder gegenüber einem Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverwalter vor genommenen Rechtshandlungen bleiben nach seiner Abberufung auch gegenüber dem neu bestellten Verwalter wirksam. Das gilt namentlich für gerichtliche Zustellungen und damit in Lauf gesetzte Fristen.

2. Lehnt das Gericht es ab, einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss von Amts wegen zu ändern, eröffnet dies kein Rechtsmittel zugunsten eines Beteiligten, für den die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss bereits abgelaufen ist.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.06.2023 09:42

zurück zur vorherigen Seite