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BGH, Urteil vom 9. März 2023 - IX ZR 150/21

Leitsatz des Gerichts:

Die allein auf die teilweise Erfüllung gestützte Erwartung, der Insolvenzverwalter werde auch die restliche Insolvenzforderung vollständig befriedigen, genügt nicht, um den das Insolvenzrecht beherrschenden Gleichbehandlungsgrundsatz hinter die Individu alinteressen einzelner Gläubiger zurücktreten zu lassen.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.04.2023 12:07

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