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BGH, Urteil vom 9. März 2023 - IX ZR 90/22

Leitsatz des Gerichts:

Eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Insolvenzverwalter über eine Insolvenzforderung kann nur dann eine Masseverbindlichkeit begründen, wenn es sich um eine schuldumschaffende Vereinbarung handelt oder die Vereinbarung zweifelsfrei einen Anspruch auf eine Vorwegbefriedigung aus der Insolvenzmasse begründet.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.04.2023 12:05

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