Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Urteil vom 16. Februar 2023 - IX ZR 21/22

Leitsatz des Gerichts:

Tritt ein Insolvenzgläubiger eine zur Tabelle angemeldete und bestrittene Forderung, über die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach der Anmeldung ab, so kann der Zessionar den Rechtsstreit auch ohne Zustimmung des Prozessgegners aufnehmen, wenn die Rechtsnachfolge zwischen Zessionar, Prozessgegner und dem Zedenten unstreitig ist und gegenüber dem Insolvenz gericht nachgewiesen, in der Tabelle vermerkt und dem Prozessgegner angezeigt worden ist.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.04.2023 08:22

zurück zur vorherigen Seite