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Heft 10 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ZIP Heft 10 (Erscheinungstermin: 08. März 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

10

Editorial

Integration der EWiR in die ZIP, ZIP 2024, 481

Aufsätze

Jungmann, Carsten, Die Wahl des Mediums zur Erteilung von Informationen etc. im neuen europäischen Verbraucherkreditrecht, ZIP 2024, 482-490

Die Verbraucherkreditrichtlinie 2023 will einen rechtlichen Rahmen für Verbraucherkredite bieten, der im Vergleich zum bisherigen europäischen Verbraucherkreditrecht nochmals transparenter und effizienter ist. Dabei spielen die Vorschriften, nach denen Verbraucher bestimmte Informationen etc. erhalten müssen, eine zentrale Rolle. Die diesbezüglich in der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 an vielen Stellen verwendete Formulierung, diese seien “auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger nach Wahl des Verbrauchers“ zu erteilen, gibt Anlass zur Untersuchung, welche Rechte Verbraucher und welche Rechte Kreditgeber haben, wenn es um die Wahl des dafür zu verwendenden Mediums (Papier, E?Mails, digitale Briefkästen, File-Upload-Requests, USB-Sticks, portable Festplatten, SD-Cards, CD-ROMs/DVDs etc.) geht. Dabei wird sich zeigen, dass die Kreditwirtschaft sich auf schwindende Einflussmöglichkeiten und auf teilweise kostentreibende Neuerungen im Bereich des Verbraucherkreditgeschäfts einstellen muss.

Schultess, Paul / Yohannes, Awet, Kreditzweitmarktgesetz – Vorgaben für Kauf, Verkauf und Servicing von Non-Performing Loans, ZIP 2024, 490-503

Am 30.12.2023 ist das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (“Kreditzweitmarktförderungsgesetz“) in Kraft getreten. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ist ein sog. Artikelgesetz (auch Mantel- oder Omnibusgesetz), dessen Herzstück mit Art. 1 das Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (“Kreditzweitmarktgesetz“ – “KrZwMG“) darstellt.
Hauptanliegen des KrZwMG ist es, Bestände notleidender Kredite (non-performing loans – “NPL“) abzubauen und eine künftige (Wieder-)Anhäufung notleidender Kredite zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen Kreditinstitute die Möglichkeit haben, notleidende Kredite auf effizienten, wettbewerbsfähigen und transparenten Sekundärmärkten an andere Akteure (Kreditkäufer) zu verkaufen.
Mit dem KrZwMG werden im Wesentlichen zwei Neuerungen eingeführt: Zum einen besteht für Kreditkäufer beim Kreditkauf grundsätzlich die Pflicht, einen sog. Kreditdienstleister mit dem Kreditabwicklungs- und Verwaltungsprozess (“Servicing“) zu beauftragen (§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 KrZwMG).
Zum anderen wird mit dem KrZwMG die neue Kategorie der Kreditdienstleistungsinstitute als regulierte Unternehmen eingeführt. Diese werden den regulatorischen Vorgaben des KrZwMG und einer Beaufsichtigung durch die BaFin unterstellt.
Die Erbringung von durch das KrZwMG betroffenen sog. Kreditdienstleistungen – in der Sache bislang schlicht Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (“RDG“) – erfordert künftig eine Erlaubnis der BaFin (§ 10 Abs. 1 Satz 1 KrZwMG). Sowohl das rechtliche Regelungsgefüge als auch der Markt der Inkassodienstleistungen dürfte mit dem KrZwMG nachhaltig in Bewegung gebracht werden – fraglich aber, ob auch in die gewünschte Richtung.

Kolumne

Harnos, Rafael, Das politische Gesellschaftsrecht, ZIP 2024, 503-506

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OLG Nürnberg v. 25.7.2023 - 14 U 2764/22, Keine negativen Zinsen bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ZIP 2024, 507-508

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 14.11.2023 - XI ZB 2/21, KapMuG-Verfahren zur Prospekthaftung bei einem Blind-Pool, ZIP 2024, 509-522

OLG Karlsruhe v. 22.1.2024 - 19 W 80/23 (Wx), Keine Anmeldung eines Vereins mit gemeinnützigen Zwecken ohne entsprechende finanzamtliche Bescheinigung, ZIP 2024, 522-524

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 24.1.2024 - XII ZR 123/22, Zur Unmöglichkeit der Leistung eines Beherbergungsbetriebs aufgrund eines Beherbergungsverbots zur Bekämpfung der COVID?19-Pandemie, ZIP 2024, 524-526

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 14.12.2023 - IX ZR 10/23, Unentgeltliche Leistung bei vollumfänglicher Rückzahlung einer durch Verluste verminderten Einlage an stillen Gesellschafter, ZIP 2024, 526-530

AG Charlottenburg v. 4.1.2024 - 36s RES 6525/23, Überwiegende Wahrscheinlichkeit für fehlende Schlechterstellung i.S.v. § 26 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG ausreichend (“Spark Networks SE“), ZIP 2024, 530-534

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 17.10.2023 - 1 ABR 24/22, Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Handyverbot während Arbeitszeit, ZIP 2024, 534-536

Aktuelle Rechtsprechung

BGH zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das BKartA, ZIP 2024, R4

BGH: Deckungsanfechtung von Einfuhrumsatzsteuerzahlungen und Zollzahlungen, ZIP 2024, R4

BGH: Ausschluss der Berufung auf fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister nur bei positiver Kenntnis, ZIP 2024, R4-R5

BFH: Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn, ZIP 2024, R5

Was gab’s in Brüssel?

Rechtskraft v. unbesiegbarer Klauselkontrolle, ZIP 2024, R5-R6

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