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Heft 2 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ZIP Heft 2 (Erscheinungstermin: 12. Januar 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

Aufsätze

Piekenbrock, Andreas, Dispositives Recht anstelle missbräuchlicher Klauseln nach Dexia und Gupfinger, ZIP 2024, 49-58

In seinen Entscheidungen in den Rechtssachen Dexia Nederland und Gupfinger hat der EuGH angenommen, dass unwirksame AGB-Klauseln zum Schadensersatz des Unternehmers gegen den Verbraucher nicht durch den Rückgriff auf das dispositive Gesetzesrecht ersetzt werden dürfen, um den Abschreckungseffekt der Klauselrichtlinie nicht zu gefährden. Der folgende Beitrag stellt diese Rechtssachen näher vor und analysiert, was sich daraus für die Anwendung von § 306 Abs. 2 BGB ergibt. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine richtlinienkonforme teleologische Reduktion dieser Vorschrift auf der Grundlage der heutigen BGH-Rechtsprechung de lege lata nicht möglich ist. Daher wird zum Abschluss auch ein Blick auf die Frage geworfen, welche Folgen sich aus der EuGH-Rechtsprechung für den Gesetzgeber ergeben.

Lorenz, Georg, MiCAR – Markets in Crypto-Assets Regulation, ZIP 2024, 58-67

Mit der Schaffung des Bitcoins im Jahr 2009 ist ein bis dato primär unter Informatikern und in der krypto-anarchischen Szene diskutiertes Konzept, kryptographische Werte, im Mainstream der Investmentwelt angekommen. Auch wenn kryptographische Werte im Vergleich zu traditionellen Investmentprodukten mit Blick auf die investierten Volumina noch eine untergeordnete Rolle spielen und einer hohen Volatilität unterliegen – der “Winter“ kommt in der Welt der kryptographischen Werte nicht unbedingt nur einmal im Jahr – so sind sie mittlerweile doch zu einem festen Bestandteil im Spektrum populärer Investmentprodukte geworden. Während einige Jurisdiktionen bis heute eher durch aufsichtsbehördliche Verfügungen (“regulation by enforcement“) als durch Gesetzgebung auf diese neuartigen Assets reagieren, hat sich Deutschland bereits relativ früh durch vertiefte Diskussionen sowie Stellungnahmen seitens der Aufsicht und schließlich im Jahr 2020 eine gesetzliche Verankerung von “Kryptowerten“ als Finanzinstrumente sowie die Einführung von Dienstleistungen mit Bezug zu Kryptowerten im Kreditwesengesetz (KWG) hervorgetan. Dadurch wurde die Erlaubnispflicht unter dem KWG hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten explizit geregelt. Im Rahmen der europäischen Harmonisierungsbemühungen hat nunmehr ein für die Regulierung kryptographischer Werte bedeutendes Projekt seinen Abschluss gefunden: Als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens der Europäischen Union hat das Europäische Parlament am 20.4.2023 die VO (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) beschlossen. Die Zustimmung des Europäischen Rates erfolgte am 16.5.2023. Die Verordnung wurde am 9.6.2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist am 29.6.2023 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile der MiCAR greifen dabei erst ab dem Jahr 2024. Dieser Beitrag zeigt die Grundstrukturen der MiCAR auf und beleuchtet in der Praxis relevante Fragen zur Einordnung kryptographischer Werte in den Kontext der MiCAR.

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

BGH v. 14.11.2023 - XI ZR 88/23, Zur Kündigung eines Prämiensparvertrags durch Sparkasse nach Erreichen der höchsten Prämienstufe, ZIP 2024, 68-73

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 28.11.2023 - II ZR 214/21, Stimmrechtsausschluss des herrschenden Unternehmens in Hauptversammlung der abhängigen Gesellschaft bei Beschlussfassung über Geltendmachung von Ersatzansprüchen für von ihm veranlasste Pflichtverletzungen, ZIP 2024, 73-75

BGH v. 24.10.2023 - II ZR 57/21, Zu den Aufklärungspflichten der Altgesellschafter einer Publikums-KG gegenüber beitrittswilligen Anlegern, ZIP 2024, 75-83

BGH v. 9.11.2023 - III ZR 105/22, Haftung des Organs einer juristischen Person für unerlaubte Bankgeschäfte, ZIP 2024, 83-85

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 16.5.2023 - VI ZR 116/22, Veröffentlichung von Textpassagen aus in Strafverfahren beschlagnahmten privaten Tagebüchern durch Presseverlag, ZIP 2024, 85-91

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 26.10.2023 - IX ZR 250/22, Rückabwicklung eines nach Insolvenzanfechtung des Verpflichtungsgeschäfts zunächst wirksam gebliebenen Erfüllungsgeschäfts, ZIP 2024, 91-94

AG Düsseldorf v. 14.9.2023 - 37 C 157/23, Aufrechnung von Schadensersatzanspruch wegen vorzeitiger Beendigung der Gaslieferung vor Insolvenzeröffnung gegen Zahlungsanspruch des insolventen Gasversorgers, ZIP 2024, 94-95

FG Neustadt a.d. Weinstraße v. 19.9.2023 - 5 K 1800/19, Keine Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung, ZIP 2024, 95-101

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 18.10.2023 - 5 AZR 22/23, Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf, ZIP 2024, 101-104

Aktuelle Rechtsprechung

BGH: Keine Insolvenzanfechtung der Befreiung des Bürgen von Bürgschaftsverpflichtung, ZIP 2024, R4

BGH: Beweis des Gegenteils durch Anfechtungsgegner bei vermuteter Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, ZIP 2024, R4

BGH: Kein Verstoß gegen DSGVO durch Auskunftsersuchen über Mitgesellschafter für Kaufangebote bezüglich ihrer Anteile, ZIP 2024, R4-R5

OLG Braunschweig: Keine Erstattung der von Air Berlin gezahlten Bußgelder durch den Staat, ZIP 2024, R5

Gesetzgebung

BMJ: Anhebung der Schwellenwerte bei Bilanzierung und Rechnungslegung für KMU, ZIP 2024, R5

Was gab’s in Brüssel?

Neue Transparenzvorschriften zur Eindämmung von Mehrwertsteuerbetrug, ZIP 2024, R5-R6

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